06897 / 961-201

Stördienst Trinkwasser

0171 / 4258714

Stördienst Trinkwasser​

Gebühren

Neue Tarife: gültig ab 01. Januar 2024

Trinkwasser

1. Bereitstellungsgebühren

Die Bereitstellungsgebühr richtet sich bei Grundstücken mit Wasserzählern nach der Größe der Wasserzähler. Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:

Qn 2,5 (Q3=4 MID) monatlich Netto: 10,69
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 11,44

Qn 6 (Q3=10 MID) monatlich Netto: 11,19
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 11,97

Qn 10 (Q3=16 MID) monatlich Netto: 11,69
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 12,51

Qn 15 (Q3=25 MID) monatlich Netto: 12,69
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 13,58

Verbundzähler monatlich Netto: 22,69
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 24,28

Steigrohr – Wasserzähler

Qn 2,5 (Q3=4 MID) monatlich Netto: 10,69
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 11,44

Qn 6 (Q3=6 MID) monatlich Netto: 11,19
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 11,97

Qn 10 (Q3=16 MID) monatlich Netto: 11,69
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 12,51

2. Verbrauchsgebühr

Die Verbrauchsgebühr berechnet sich bei Grundstücken mit Wasserzählern nach der festgestellten Wasserentnahme.

2.1 Der Wasserpreis beträgt für alle Abnehmer einheitlich: Netto: 2,13 €/m³ zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%)  Brutto: 2,28 €/m³

Alle Abnehmer haben zusätzlich ein Entgelt in Höhe von 0,13 €/m³ Netto (Brutto: 0,14 €/m³) gemäß dem saarländischen Wasserentnahmeentgeltgesetz zu zahlen.

EMAS und ISO 14001-zertifizierte Unternehmen sowie Unternehmen und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft, die am Umweltpakt Saar zwischen der Landesregierung und der saarländischen Wirtschaft teilnehmen, zahlen zusätzlich ein Entgelt von 0,12 €/m³ Netto (Brutto: 0,13 €/m³).

Abwasser

Schmutzwassergebühr 3,39 €/m³ Frischwasserverbrauch
Niederschlagswassergebühr 0,48 €/m²
bebaute und befestigte (= versiegelte) Fläche

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Gebühren 2023

Trinkwasser

1. Bereitstellungsgebühren

Die Bereitstellungsgebühr richtet sich bei Grundstücken mit Wasserzählern nach der Größe der Wasserzähler. Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:

Qn 2,5 (Q3=4 MID) monatlich Netto: 11,35
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 12,14

Qn 6 (Q3=10 MID) monatlich Netto: 11,85
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 12,68

Qn 10 (Q3=16 MID) monatlich Netto: 12,35
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 13,21

Qn 15 (Q3=25 MID) monatlich Netto: 13,35
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 14,28

Verbundzähler monatlich Netto: 23,35
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 24,98

Steigrohr – Wasserzähler

Qn 2,5 (Q3=4 MID) monatlich Netto: 11,35
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 12,14

Qn 6 (Q3=6 MID) monatlich Netto: 11,85
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 12,68

Qn 10 (Q3=16 MID) monatlich Netto: 12,35
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 13,21

2. Verbrauchsgebühr

Die Verbrauchsgebühr berechnet sich bei Grundstücken mit Wasserzählern nach der festgestellten Wasserentnahme.

2.1 Der Wasserpreis beträgt für alle Abnehmer einheitlich: Netto: 2,30 €/m³ zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%) Brutto: 2,46 €/m³

Alle Abnehmer haben zusätzlich ein Entgelt in Höhe von Netto: 0,10 €/m³ (Brutto: 0,11 €/m³) gemäß dem saarländischen Grundwasserentnahmeentgeltgesetz zu zahlen.

EMAS und ISO 14001-zertifizierte Unternehmen sowie Unternehmen und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft, die am Umweltpakt Saar zwischen der Landesregierung und der saarländischen Wirtschaft teilnehmen, zahlen zusätzlich ein Entgelt von Netto 0,09 €/m³ (Brutto: 0,10 €/m³).

Abwasser

Schmutzwassergebühr 3,19 €/m³ Frischwasserverbrauch
Niederschlagswassergebühr 0,44 €/m²
bebaute und befestigte (= versiegelte) Fläche

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